In den nächsten Tagen werden viele Einzelunternehmer und Selbstständige ein Schreiben der Sozialversicherungsanstalt in ihrem Briefkasten oder in ihrer E-Mail finden. Dies ist die jährliche Mitteilung, die Ihnen mitteilt, ob Sie ab dem 1. Juli zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sind oder nicht.
Das Schreiben basiert auf Informationen aus Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2024. Wenn Sie die Einkommensgrenze überschritten haben, sind Sie zur Zahlung von Prämien verpflichtet. Die Verpflichtung besteht für Einzelunternehmer und Selbstständige, die im Jahr 2024 ein Einkommen von mehr als 8.580 € erzielt haben. Wenn Sie ein Einkommen oberhalb dieser Grenze haben, erfahren Sie in dem Schreiben die konkrete Höhe Ihrer monatlichen Beiträge und alle notwendigen Zahlungsmodalitäten. Wenn Sie weniger als die gesetzliche Grenze für 2024 verdient haben, müssen Sie die Abgabe nicht zahlen.
Diejenigen, die bis zum 31. März eine Steuererklärung abgegeben haben und den neuen Steuerbetrag für den Monat Juli zu zahlen haben, werden den neuen Steuerbetrag für den Monat Juli spätestens am 8. August zahlen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung innerhalb der verlängerten Frist abgegeben haben, wird Ihnen die Sozialversicherungsanstalt die Informationen über Ihre Beiträge später zusenden
Wenn Sie Ihre Tätigkeit gerade erst aufnehmen, werden Sie diesen Brief noch nicht erhalten – Sie werden erst nach der ersten Steuererklärung, die Sie einreichen, veranlagt.


