Pflege einer körperlich und geistig behinderten 42-jährigen Klientin, 165 cm, 70 kg, die seit der Geburt behindert ist. Die Dame ist spastisch, hat eine eingeschränkte Beweglichkeit der linken Schulter, benutzt einen elektrischen Rollstuhl zur Fortbewegung, Stehen ist nicht möglich. Sie ist nicht inkontinent, benutzt nur vorsorglich nachts Windeln. Nachtarbeit ist nicht erforderlich. Bei der Klientin ist das Umsetzen in den Rollstuhl mit einem Hebegerät erforderlich, vollständige Hilfe beim Anziehen, bei der Toilette, Durchführung der Hygiene, abendliches Baden oder Duschen und teilweise Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Putzen, Waschen ist erforderlich. Die Klientin besucht das Tageszentrum von Montag bis Freitag von 08:00-16:00 Uhr. Begleitung zu Ärzten und zu Gesundheitstherapien nach Absprache mit der Familie und gemäß Wochenplan ist erforderlich. Gemeinsames Essen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, richtige Medikamentendosierung, gemeinsame Zeitgestaltung. Nachtaufstehen ist nicht erforderlich. Die Eltern der Klientin wohnen im selben Haus in einer separaten Wohnung. Im Haus gibt es einen Deckenlift, einen Pool. Die Pflegekraft hat eine kleine Wohnung direkt im Haus mit eigenem Bad.
Pflege einer körperlich und geistig behinderten 42-jährigen Klientin, 165 cm, 70 kg, die seit der Geburt behindert ist.
Haus